Steuerminimierung und Rechtssicherheit bei Vermögensnachfolge in Spanien:
Die Pluspunkte und das praktische Vorgehen


Im Prinzip ist die Vermögensnachfolge in Spanien eine teure Angelegenheit. Der Grund: Hohe Erbschaft- und Schenkungssteuersätze, hohe Besteuerung von Gewinnen aus dem Immobilienverkauf.
Das ist die schlechte Nachricht.

Auf der anderen Seite gibt es fast immer geeignete Gestaltungsmöglichkeiten zur erheblichen Reduzierung der Steuerbelastung.
Das ist die gute Nachricht.

Eine gute Beratung erspart also häufig hohe Geldbeträge.

Dem Erbrechtsexperten für Spanien obliegt es, für jede Familiensituation das richtige Nachfolgepaket zu schnüren.
Hier gilt es tatsächliche und rechtliche Änderungen vorzunehmen.

 


Und das können Sie tun, das sind die Gestaltungspluspunkte:

 

1.

Das bisherige, oft „Berliner“,-Testament, abändern

 

-

Vermeidung von Doppelbesteuerung des gleichen Vermögens
 

2.

Geldvermögen hin zu den deutschen Freibeträgen verlagern

 

-

Eröffnung der deutschen Freibeträge
 

3.

Den Hauptwohnsitz in Ihrer Spanienimmobilie nehmen

 

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Erschliessung spanischer Sonderfreibeträge
 

4.

Re-Investition des Verkaufserlöses der spanischen Hauptwohnsitzimmobilie in eine neue Hauptwohnsitzimmobilie

 

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Entfallen der spanischen Besteuerung des Verkaufsgewinnes
 

5.

Halten der Spanienimmobilie über eine Vermögensgesellschaft

 

-

Mögliche Steuervorteile bei Halten, Übertragen und Vererben
 


Gesamtheitlich gibt es darüber hinaus ein Spektrum von sicherlich über zwanzig im Einzelfall möglicher Gestaltungsvarianten.
Wer intelligent vorgehtt, bezieht bereits vor dem Immobilienankauf in Spanien die Rechtsnachfolgeüberlegungen mit ein.

Jeder Unternehmer, der Staat bei der Bewirtschaftung seiner Güter und auch der weitsichtige Ökologe tun Vergleichbares in ihrem Handlungsfeld.

So kann eine Familie bei geschickter Einbeziehung der Kindergeneration oft die komplette Erbschaftssteuerbelastung vermeiden.

Die Kunst der Einzelfalloptimierung besteht allerdings neben dem Wissen um diese Gestaltungsmöglichkeiten in der jeweils optimalen Kombination..

Zu berücksichtigen ist auch der Faktor Zeit und die nicht vermeidbare Unsicherheit der Vorhersehbarkeit künftiger Ereignisse: Steueränderungen, neue Lebensgemeinschaften, um hier nur zwei Beispiele zu nennen.

Sie benötigen also neben einer aktuellen Regelung einen Strategieplan, um auf künftige Veränderungen richtig reagieren zu können.
 


Mit einer guten Beratung in drei Schritten können Sie praktisch nur gewinnen

 

Schritt 1:

Anwaltliches Erstberatungsgespräch

(190 € zzgl. USt. Fixbetrag)

* Abklärung von Handlungsbedarf und Handlungsrichtung

 

Schritt 2.

Rechtsgutachten zur optimierten Vermögensnachfolge

(ca. 800 – 2.500 € zzgl. USt. je nach Vermögens- und Arbeitsumfang)

* Hier wird Ihr Strategieplan erarbeitet und Ihnen die Handlungsempfehlung unterbreitet

 

Schritt 3:

Realisierung einzelner Umsetzungsmassnahmen

(ca. 500 - 2.500 € € zzgl. USt.)

* Die möglichen Einzelmassnahmen reichen hier von Vollmachtserteilungen, Testamentserstellung, Gesellschaftsgründung bis zur lebzeitigen Übertragung an den vorgesehenen Rechtsnachfolger

 


Die Erstberatung kann sowohl in einem persönlichen Beratungstermin, in einem Telefonat oder einer schriftlichen Erstinformation nach Telefonat oder schriftlicher Fallschilderung erfolgen. Üblicherweise wird uns die Fallschilderung per e-mail oder per Fax übersandt.
 

 
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