Nachlassabwicklung bei Spanienvermögen
- leicht gemacht


Sie haben eine Immobilie in Spanien geerbt, dann sind eine ganze Reihe von Abwicklungsschritten zu tätigen u.a. Übersetzung von Dokumenten, Steuernummerbeschaffung und notarielle Erbschaftsannahme in Spanien.

Auch gilt es bestimmte Fragestellungen zu bewältigen, etwa: Zu welchem Betrag soll die Immobilie erbrechtlich angenommen werden? Vielleicht möchten Sie die Spanienimmobilie auch zeitnah weiterverkaufen.

Dies alles können wir fachkundig für Sie übernehmen, spanienweit. Nutzen Sie unsere Erfahrung als auf diesen Themenbereich spezialisierte Anwaltskanzlei.

Sie ersparen sich dabei nicht nur erheblichen Zeitaufwand, sondern auch ein hohes Risiko teurer Fehlentscheidungen.

Mit entsprechender Vollmacht, formuliert nach den Rechtsregeln des spanischen Rechtes, können Sie, soweit gewünscht, die gesamte Abwicklung unserer Kanzlei übertragen.

 

Und so gehen Sie vor:
 

1.

Schriftliche Fallschilderung per Fax (0034-971 – 55 93 68)
oder per e-mail
 

2.

Telefonische oder schriftliche Abklärung des weiteren Vorgehens unsererseits mit Ihnen
 

3.

Wir organisieren Ihnen die adäquate Vollmachtserstellung in Ihrem regionalen Umkreis in Deutschland oder Spanien
 

4.

Die weiteren Schritte werden von unserer Kanzlei erledigt; Sie haben den Vorteil „Alles in einer Hand“
 

 

 

 
Kanzleistandort
 Spanien
 

Plaza Cos 8º - 3º
E-07500 Manacor
 (Mallorca)

T: 971 - 55 93 77
F
:
971 - 55 93 68

e-mail:
info@spanien-erbrecht.de
 

Kanzleistandort
Deutschland
 

Berliner Platz .10
D-97080  Würzburg

T:  0931- 88 23 44


e-mail: info@spanien-erbrecht.de

www.spanien-erbrecht.de