Nachlassabwicklung bei Spanienvermögen
- leicht gemacht
Sie haben eine Immobilie in Spanien geerbt, dann sind eine ganze Reihe von
Abwicklungsschritten zu tätigen u.a. Übersetzung von Dokumenten,
Steuernummerbeschaffung und notarielle Erbschaftsannahme in Spanien.
Auch gilt es bestimmte Fragestellungen zu bewältigen, etwa: Zu
welchem Betrag soll die Immobilie erbrechtlich angenommen werden? Vielleicht
möchten Sie die Spanienimmobilie auch zeitnah weiterverkaufen.
Dies alles können wir fachkundig für Sie übernehmen, spanienweit. Nutzen Sie
unsere Erfahrung als auf diesen Themenbereich spezialisierte Anwaltskanzlei.
Sie ersparen sich dabei nicht nur erheblichen Zeitaufwand, sondern auch ein
hohes Risiko teurer Fehlentscheidungen.
Mit entsprechender Vollmacht, formuliert nach den Rechtsregeln des
spanischen Rechtes, können Sie, soweit gewünscht, die gesamte Abwicklung unserer Kanzlei
übertragen.
Und
so gehen Sie vor:
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1. |
Schriftliche Fallschilderung per Fax (0034-971 – 55
93 68)
oder per
e-mail
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2. |
Telefonische oder schriftliche Abklärung des
weiteren Vorgehens unsererseits mit Ihnen
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3. |
Wir organisieren Ihnen die adäquate
Vollmachtserstellung in Ihrem regionalen Umkreis in Deutschland oder
Spanien
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4. |
Die weiteren Schritte werden von unserer Kanzlei
erledigt; Sie haben den Vorteil „Alles in einer Hand“
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