Massgeschneiderte Erbquoten bei
Spanienvermögen.
So kann man Steuersparpotentiale bei Einigkeit über die
Rechtsnachfolge nutzen
Sind Sie
sich über die Rechtsnachfolge einig, also Vererber einerseits und
Erben andererseits, dann verfügen Sie über ein optimales Potential zur
Minimierung der Erbschaftsteuer.
Dies gilt zum einen für Deutschland, etwa dann, wenn die gesetzliche
vorgesehene hälftige Erbquote zwischen Ehegatten und Neffen als
Miterben von je 50 % zugunsten des steuerlich relativ begünstigten
Ehegatten testamentarisch angehoben und optimiert wird.
Dies gilt aber umso mehr bei Immobilienvermögen in Spanien mit den
tendenziell wesentlich geringeren Freibeträgen und höheren
Steuersätzen.
Das Prinzip:
1. |
Die Erbquoten werden so gestaltet, dass
Freibeträge und günstige Steuersätze optimal zur Anwendung
kommen.
|
2. |
Ausgleichsregelungen unter den Erben um
gleichwohl im Ergebnis die gewünschte Erbfolge und Erbquote zu
erreichen.
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3. |
Oft sind begleitend Vollmachtserteilungen
unter den vorgesehenen Erben zielführend. |
Während Uneinigkeit in der
Rechtsnachfolge also tendenziell einen Zusatzkostenfaktor darstellt,
mithin Steuern oder sonstigen Zeit- und Geldaufwand kostet, ist der
Faktor „Einigkeit“ eine Chance zur Kostenminimierung.
Die typische Vorgehensweise ist folgende:
1. |
Feststellung der Einigkeit unter den
Beteiligten.
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2. |
Prüfung der Steuersituation und begrenzte
Optimierung unter formeller Beibehaltung der gewünschten
Erbfolge; z.B. teilweise
Schenkung (Übertragung schon zu Lebzeiten.
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3. |
Gegenüberstellung der theoretisch
steueroptimalen Rechtsnachfolgeregelung bei Abänderung von
Erbquoten und Erbenstellungen.
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4. |
Einvernehmliche
Rechtsnachfolgeentscheidung.
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5. |
Realisierung der adäquaten Massnahmen,
z.B. Testamentsabänderung,
Vollmachtserteilung. |
Nach
diesem Konzept kann beispielsweise ein bereits in Deutschland per
vorgezogener Erbfolge ausgestattetes Kind gleichwohl neben seinen
Geschwistern Miterbe/Vermächtnisnehmer der Spanienimmobilie bleiben,
um das Freibetrags- und Steuersatzpotential in Spanien umfassend für
die Familie zu nutzen.
Ein komplettes Steuersparmodell wird dann freilich auch die möglichst
steuerunschädliche Rückübertragung der nur formellen Erbenstellung an
den oder die eigentlich zu Begünstigenden oder deren Familien
berücksichtigen.
Denkbar ist in diesem Zusammenhang etwa ein erheblicher anteiliger
Zwischenerwerb durch einen Elternteil zur späteren erbrechtlichen
Überlassung an das eigene Kind, den Enkel, der eigentlich sofort
kompletter Fincanutzer werden sollte.
Es wird also in einem ersten Check geklärt werden, ob/welches
Steuersparpotential generell im optimalen Idealfall zur Verfügung
steht.
Schritt zwei ist dann die konkrete Gesamtkonzeption.
Im Vordergrund steht bei alledem also ein sogenannter
Erbquoten-Check, bei dem unabhängig von der konkreten Zielrichtung der
Rechtsnachfolge die, - rein steuerlich -, steuerlich optimale
Rechtsnachfolge festgestellt wird. Damit wird den Beteiligten das
optimal mögliche Steuerergebnis transparent.
Sie können dann entscheiden, ob Sie dies umsetzen und gegebenenfalls
auf andere Weise zu einem internen Ausgleich kommen können.
Rein praktisch besteht auch die Möglichkeit, dass aus steuerlichen
Gründen zusätzlich eingeräumte Rechte, wie etwa lebzeitiges
Niessbrauchsrecht, schlichtweg nicht in Anspruch genommen werden.
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