Massgeschneiderte Erbquoten bei Spanienvermögen.
So kann man Steuersparpotentiale bei Einigkeit über die Rechtsnachfolge nutzen


Sind Sie sich über die Rechtsnachfolge einig, also Vererber einerseits und Erben andererseits, dann verfügen Sie über ein optimales Potential zur Minimierung der Erbschaftsteuer.

Dies gilt zum einen für Deutschland, etwa dann, wenn die gesetzliche vorgesehene hälftige Erbquote zwischen Ehegatten und Neffen als Miterben von je 50 % zugunsten des steuerlich relativ begünstigten Ehegatten testamentarisch angehoben und optimiert wird.

Dies gilt aber umso mehr bei Immobilienvermögen in Spanien mit den tendenziell wesentlich geringeren Freibeträgen und höheren Steuersätzen.

Das Prinzip:

1.

Die Erbquoten werden so gestaltet, dass Freibeträge und günstige Steuersätze optimal zur Anwendung kommen.
 

2.

Ausgleichsregelungen unter den Erben um gleichwohl im Ergebnis die gewünschte Erbfolge und Erbquote zu erreichen.
 

3.

Oft sind begleitend Vollmachtserteilungen unter den vorgesehenen Erben zielführend.

Während Uneinigkeit in der Rechtsnachfolge also tendenziell einen Zusatzkostenfaktor darstellt, mithin Steuern oder sonstigen Zeit- und Geldaufwand kostet, ist der Faktor „Einigkeit“ eine Chance zur Kostenminimierung.

Die typische Vorgehensweise ist folgende:

1.

Feststellung der Einigkeit unter den Beteiligten.
 

2.

Prüfung der Steuersituation und begrenzte Optimierung unter formeller Beibehaltung der gewünschten Erbfolge; z.B. teilweise Schenkung (Übertragung schon zu Lebzeiten.
 

3.

Gegenüberstellung der theoretisch steueroptimalen Rechtsnachfolgeregelung bei Abänderung von Erbquoten und Erbenstellungen.
 

4.

Einvernehmliche Rechtsnachfolgeentscheidung.
 

5.

Realisierung der adäquaten Massnahmen, z.B. Testamentsabänderung,
 Vollmachtserteilung.


Nach diesem Konzept kann beispielsweise ein bereits in Deutschland per vorgezogener Erbfolge ausgestattetes Kind gleichwohl neben seinen Geschwistern Miterbe/Vermächtnisnehmer der Spanienimmobilie bleiben, um das Freibetrags- und Steuersatzpotential in Spanien umfassend für die Familie zu nutzen.

Ein komplettes Steuersparmodell wird dann freilich auch die möglichst steuerunschädliche Rückübertragung der nur formellen Erbenstellung an den oder die eigentlich zu Begünstigenden oder deren Familien berücksichtigen.

Denkbar ist in diesem Zusammenhang etwa ein erheblicher anteiliger Zwischenerwerb durch einen Elternteil zur späteren erbrechtlichen Überlassung an das eigene Kind, den Enkel, der eigentlich sofort kompletter Fincanutzer werden sollte.

Es wird also in einem ersten Check geklärt werden, ob/welches Steuersparpotential generell im optimalen Idealfall zur Verfügung steht.

Schritt zwei ist dann die konkrete Gesamtkonzeption.

Im Vordergrund steht bei alledem also ein sogenannter Erbquoten-Check, bei dem unabhängig von der konkreten Zielrichtung der Rechtsnachfolge die, - rein steuerlich -, steuerlich optimale Rechtsnachfolge festgestellt wird. Damit wird den Beteiligten das optimal mögliche Steuerergebnis transparent.

Sie können dann entscheiden, ob Sie dies umsetzen und gegebenenfalls auf andere Weise zu einem internen Ausgleich kommen können.

Rein praktisch besteht auch die Möglichkeit, dass aus steuerlichen Gründen zusätzlich eingeräumte Rechte, wie etwa lebzeitiges Niessbrauchsrecht, schlichtweg nicht in Anspruch genommen werden.

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