1. |
Man kann „totes“ Immobilienvermögen
in liquide Mittel zur lebzeitigen Nutzung umwandeln.
Stichwort: „Immobilienverkauf auf Rentenbasis“
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2. |
Es können die eigenen
Familienmitglieder als Rechtsnachfolger zu Verbündeten
eigener Lebensziele werden.
So investieren gegebenenfalls die eigenen Enkel als
abgesicherte Rechtsnachfolger in Ihre Spanienimmobilie.
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3. |
Sie können sich mancher
Verpflichtungen als Eigentümer entledigen, durch
lebzeitige Vermögensübertragung aber zugleich
beispielsweise das lebzeitige Nutzungsrecht an der
Spanienimmobilie vorbehalten.
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4. |
Nicht zu unterschätzen ist der
Gesichtspunkt des Familienfriedens, wenn es Ihnen
gelungen ist, Ihre Vermögensnachfolge frühzeitig mit
allseits zufrieden-stellenden Generationsgesprächen über
die Bühne zu bringen.
Auch das ist ein Bestandteil der Lebensqualität.
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5. |
Hinzu kommt, dass Sie durch eine
systematisch geplante Vermögensnachfolge Ihrer Familie
in aller Regel unter Verminderung der Erbschaftssteuer
grössere Vermögensbeträge überlassen können als bei
undurchdachter Hinterlassenschaft.
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6. |
Schliesslich entlastet im Alter
generell die Eigentumsübertragung. Denn wie Sie wissen:
„Eigentum verpflichtet“. Es müssen Reparaturen bewältigt
werden.
In Spanien gilt es oft, sich mit den Problemen einer
Wohnungseigentümergemeinschaft auseinanderzusetzen. Auch
nicht immer eine sehr erfüllende Aufgabe. |