Als Vererber von
Spanienvermögen -
Was bringt Ihnen die optimierte Vermögensnachfolge ?
Erbschaftssteuertips für
Spanienvermögen, das mag ja ganz schön sein. Aber richten
diese sich nicht in der der Regel an die falsche Zielperson?
Was nämlich, - so die berechtigte Frage -, hat ein Vererber
von einer Einsparung von Erbschaftssteuer.
Nun, die typische Antwort eines Juristen heisst hier: „Das
kommt darauf an!“.
Es kommt zum Beispiel darauf an, ob Sie als Ehepartner in
gleicher Weise als Vererber wie als Erbe der
Miteigentumshälfte in Betracht kommen. Dann nämlich können Sie
bereits von einer intelligenten Vermögensnachfolgeregelung
erbschaftssteuerlich profitieren. Hälftige
Miteigentümerstellung ist dann global gesehen von Vorteil.
Sie können aber auch als Eigentümer einer Spanienimmobilie
diese Ihre Rechtsstellung lebzeitig zur Erhöhung Ihrer
Altersrente versilbern. Genügt Ihnen nicht die Innehabung des
lebenslänglichen Niessbrauchesrechtes anstelle des Eigentums
an der Spanienimmobilie. Dann beispielsweise können Sie das
sogenannte „nackte Eigentum“ an Ihrer Spanienimmobilie
lebzeitig veräussern und gleichwohl lebenslänglich sowohl Ihre
Spanienimmobilie bewohnen, wie auch diese bei Bedarf, unter
Bezug des Mietbetrages, vermieten. Eine nicht uninteressante
Möglichkeit, die eigene Altersrente zu erhöhen, Kreuzfahrten
über die Weltmeere und ähnliche Erweiterungen des eigenen
Horizontes rücken dann für sie in den Bereich des Möglichen.
Aber nicht nur materielle Werte stehen im Leben im
Mittelpunkt. Eine frühzeitige adäquate
Vermögensnachfolgeregelung kann auch ganz entscheidend zum
Familienfrieden beitragen.
Eventuell sind Ihre Kinder als Rechtsnachfolger dann auch
besonders am Erhalt und an der Renovierung Ihrer
Spanienimmobilie interessiert.
Selbst wenn Sie Ihre Spanienimmobilie zeitnah wieder verkaufen
möchten, können sich für Sie gezielte Überlegungen zur
Rechtsnachfolgegestaltung für Sie in erheblichem Masse
auszahlen.
Erwerben Sie binnen zwei Jahren nach
notarieller Veräusserung Ihrer spanischen
Hauptwohnsitzimmobilie in Spanien hier eine Spanienimmobilie
als Hauptwohnsitz und investieren Sie Ihren Gewinn dann,
können sie dessen Besteuerung oft komplett vermeiden.
Ausserdem, - die Frage sei erlaubt -, wem gefallt es schon,
wenn die aus angesparten, versteuerten Geldbeträgen erworbene
Spanienimmobilie durch erhebliche Erbschaftssteuer der
Kindergeneration oder dem Lebensgefährten entwertet wird.
zurück
zu Medienbeiträgen
|